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Kein Sonderunterhalt für ausgelagerte Kinderbetreuung

UnterhaltsrechtJudikaturHR d OGH Dr. Edwin Gitschthaler (Anmerkung)EF-Z 2012/165EF-Z 2012, 275 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wenden sich die erkennenden Senate der Frage zu, ob Kosten der ausgelagerten Kinderbetreuung, wenngleich auch nur stundenweise vorkommend, als Sonderunterhalt zu Lasten des Unterhaltspflichtigen gehen. Auf welche Voraussetzungen kommt es an, um diese Frage zu bejahen.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB

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