Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung des LG Feldkirch geht der Frage nach, ob die Säumnis eines Antragsgegners dann zur Vaterschaft "führt", wenn dieser zwar eine Ladung zur Tagsatzung, nicht aber den damit korrespondierenden Sachantrag erhält.
Rechtsgrundlagen: § 17 AußStrG; § 83 Abs 3 AußStrG