Zusammenfassung: Bernat behandelt mit seinem Beitrag eine jüngst ergangene Entscheidung des LG Köln zu medizinisch nicht indizierten und religiös veranlassten Beschneidungen von Minderjährigen. Dabei nähert er sich dem Thema, ob ein solcher durch die Eltern veranlasster Eingriff in die körperliche Integrität als Körperverletzung zu werten ist. Liegt ein Rechtsirrtum vor?
Rechtsgrundlagen: § 90 StGB; § 146 ABGB; § 86 StGB