§ 608 ff ABGB; § 513 ABGB; § 825 ff ABGB; § 519 ABGB; § 613 ABGB; § 1 Abs 4 Z 2 MRG; § 2 Abs 1 MRG; § 838a ABGB; § 839 ABGB; § 40a JN
Diese Entscheidung des OGH betrifft die Besitzverhältnisse bei der Nacherbschaft. In der Begründung wurden insbesondere die unbefristete Vermietung von Substitutionsgut, die Aufwendungen auf das Substitutionsgut, die Gegenforderungen des Vorerben und die Verteilung von Nutzen und Lasten zwischen Vor- und Nacherben, erläutert.