Die Autorin widmet sich dem praktisch relevanten Problem, wenn ein weit über seinem Wert belastetes Grundstück keinen Erben "findet". Es wird beschrieben, welche Voraussetzungen der OGH aufgestellt hat, die für eine Dereliktion durch Eintragung der Herrenlosigkeit im Grundbuch erforderlich sind. Die Autorin schildert weiters die Situation in Bezug auf schlichte Miteigentumsanteile und auf Wohnungseigentum. Das Ergebnis ist letztendlich unbefriedigend.