§ 165 AußStrG; § 166 Abs 2 AußStrG; § 170 AußStrG
Der OGH trifft in dieser E Klarstellungen darüber, wann ein in einem Verlassenschaftsverfahren ein Inventar zu errichten ist, wann hingegen eine Vermögenserklärung ausreichend ist. Insb wird die Frage beantwortet, was bei mehreren abweichenden Vermögenserklärungen zu geschehen hat.