§ 97 AußStrG; Brüssel IIa-VO
In der E 6 Ob 69/11g hatte sich der OGH wieder mit der Anerkennung der talaq-Scheidung nach iranischem Recht zu befassen. Dabei handelt es sich um eine Scheidungsform, die der Ehemann einseitig durchführen kann. Die Glosse enthält eine kritische Stellungnahme zum Urteil, Hinweise auf die finnische Rechtsordnung sowie den Umgang mit der talaq-Scheidung in der deutschen Rechtsprechung.