§ 164 AußStrG; § 157 AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 3 Ob 227/10v vom 23.2.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, welches Rechtsmittel dem übergangenen Erben nach dem Erlass des Einantwortungsbeschlusses offen steht.