§ 176 Abs 1 ABGB; § 104 AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 3 Ob 3/11d vom 6.7.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, ob eine Psychotherapie für die Kinder in einem Obsorgeverfahren vom Gericht aufgetragen werden kann, wobei insbesondere auf das Kriterium der Gefährdung des Kindeswohls eingegangen wird.