Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin zwei Verordnungs-Entwürfe der Europäischen Kommission zum internationalen Ehegüterrecht und zum internationalen Güterrecht eingetragener Partnerschaften dar, welche der Vereinheitlichung des Familienrechts dienen sollen. Die Autorin geht auf den Anwendungsbereich der Verordnungen, die Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen sowie auf die Rechtswahlmöglichkeit für Ehegatten ein.