§ 49 EheG
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 2 Ob 230/10b vom 29.3.2011 dargestellt, in welcher von einem überwiegenden Verschulden eines Ehegatten an der Ehezerrüttung ausgegangen wird, weil kein fixes Taschengeld gewährt und der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht entkräftet wird.