§ 1222 ABGB; § 1327 ABGB; § 1220 ABGB
Der vorliegende Beitrag erörtert aus der OGH-Entscheidung 2 Ob 57/10 m insbesondere das Problem, ob der Ausstattungsanspruch nach § 1220 ABGB eine entgangene Leistung mit Unterhaltscharakter nach § 1327 ABGB darstellt und auch noch nach 25 Jahren einen Schadenersatzanspruch auslösen kann.