§ 281 Abs 4 ABGB
Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass durch einen mündlichen Auftrag des Sachwalterschaftsgerichts der Wirkungskreis des Sachwalters nicht ausgedehnt werden kann.
OGH 30.3.2011, 7 Ob 36/11m
§ 281 Abs 4 ABGB
Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass durch einen mündlichen Auftrag des Sachwalterschaftsgerichts der Wirkungskreis des Sachwalters nicht ausgedehnt werden kann.
OGH 30.3.2011, 7 Ob 36/11m