§ 95 EheG; § 81 f EheG
In vorliegende Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob die nach einer gerichtlichen "Zuweisungsentscheidung" erwähnten Vermögenswerte bei der Ausmittlung des einem Ehegatten zustehenden Geldanspruchs zu berücksichtigen sind.