§ 140 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte der OGH eine Beurteilung darüber zu treffen, ob die Kosten für die Anschaffung eines Computers für den Studienbedarf eines Unterhaltsberechtigten als sogenannter Sonderbedarf vom Unterhaltsverpflichteten anzuerkennen sind.