§ 140 ABGB; § 290a EO; § 1 KO
Der OGH hat durch einen verstärkten Senat mehrere Rechtsfragen iZm der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage entschieden. Dabei wurde die Differenzmethode vom verstärkten Senat abgelehnt und sich gegen die grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Zahlungsplanraten und Abschöpfungsbeträgen von der UBGr ausgesprochen.