§ 45 EheG
In gegenständlicher Sache behandelt der OGH die Frage, ob die nach einer ausländischen Entscheidung geschlossene neue Ehe als nichtig iSv vernichtbar oder als wirksam anzusehen ist.
OGH 29.1.2010, 1 Ob 138/10i
§ 45 EheG
In gegenständlicher Sache behandelt der OGH die Frage, ob die nach einer ausländischen Entscheidung geschlossene neue Ehe als nichtig iSv vernichtbar oder als wirksam anzusehen ist.
OGH 29.1.2010, 1 Ob 138/10i