§ 268 ABGB
Zu klären war, ob der Abschluss eines bäuerlichen Übergabsvertrag ein höchstpersönliches Recht ist, das nicht dem Sachwalter alleine zugänglich ist.
OGH 25.11.2009, 3 Ob 232/09b
§ 268 ABGB
Zu klären war, ob der Abschluss eines bäuerlichen Übergabsvertrag ein höchstpersönliches Recht ist, das nicht dem Sachwalter alleine zugänglich ist.
OGH 25.11.2009, 3 Ob 232/09b