§ 55 EheG; § 61 EheG
Vorliegendes Erkenntnis beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der Ehezerrüttung, wobei zwischen Zerrüttungsverschulden und unheilbarer Zerrüttung zu differenzieren war. In seinem Praxistipp geht Johann Höllwerth weiter auf die Beachtlichkeit des relevanten Zeitpunktes der Zerrüttung ein.