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Neuerlich: Kostenersatzpflicht im neuen "Erbrechtsstreit"

GebührenrechtJudikaturDr. Edwin Gitschthaler, HR d. OGH (Praxistipp)EF-Z 2010/57EF-Z 2010, 85 - 86 Heft 2 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung war die Kostenersatzpflicht im Erbrecht im Lichte des Erfolgsprinzips zu behandeln. Von welcher Bemessungsgrundlage ist dabei im Erbrechtsstreit auszugehen?

Rechtsgrundlagen: ߧ 78 AußStrG; ߧ 161 AußStrG

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