§ 551 ABGB
Der OGH hatte in seinem Erkenntnis zu beurteilen, ob ein Erbverzicht, also ein Verzicht auf die spätere Anwartschaft, einer späteren Berufung durch letztwillige Verfügung entgegensteht.
OGH 20.5.2009, 2 Ob 81/09i
§ 551 ABGB
Der OGH hatte in seinem Erkenntnis zu beurteilen, ob ein Erbverzicht, also ein Verzicht auf die spätere Anwartschaft, einer späteren Berufung durch letztwillige Verfügung entgegensteht.
OGH 20.5.2009, 2 Ob 81/09i