Zusammenfassung: Barbara Beclin widmet sich in ihrem Beitrag der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. Obgleich in einigen Punkten eine Gleichstellung mit der Ehe bewirkt wurde werden Unterschiede, vor allem hinsichtlich der Kindesadoption, noch immer vorgenommen. Ist eine solche Differenzierung sowie die Unmöglichkeit einer klassischen Ehezeremonie gleichheitswidrig?