§ 1295 ABGB; § 41 ZPO; § 49 EheG
Der OGH hatte sich mit der Frage des Ersatzes für Detektivkosten bei noch ungeklärtem Verschulden auseinanderzusetzen. Dabei wurde auf die Frage des berechtigten Interesses zum Zweck der Abwehr von - ungerechtfertigten - Unterhaltsansprüchen eingegangen. Mit einer Anmerkung von Anmerkung von Johann Höllwerth.