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Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" in der Brüssel IIa-VO geklärt

Rechtsprechung internationales FamilienrechtSachwalterschaftAmerkung von Dr. Marco NademleinskyEF-Z 2009/153EF-Z 2009, 236 - 237 Heft 6 v. 1.11.2009

Art 8 Abs 1 Brüssel IIa-VO

Der EuGH hatte sich in seiner Entscheidung klärend mit der Begrifflichkeit und den Kriterien des "gewöhnlichen Aufenthalts" iSd. Art 8 Abs 1 Brüssel IIa-VO eines Kindes zu befassen. Darüber hinaus wurden Fragen der Unzuständigkeit und der Verweisung an das zuständige Gericht behandelt. Marco Nademleinsky schließt mit einer Anmerkung.

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