ߧ 36 Abs 2 AußStrG; ߧ§ 36 AußStrG; § 236 ZPO
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Qualität und Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Aufteilungsverfahren, in dem begehrt wurde, daß ein bestimmter Vermögensteil nicht in die Aufteilungsmasse fallen soll.