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Von einem Lebensgefährten getragene Lebenshaltungskosten unter Umständen ersatzfähig

FamilienrechtJudikaturMag. Gudrun Ott; Dr. Georg JanovskyEF-Z 2009/126EF-Z 2009, 192 - 195 Heft 5 v. 1.9.2009

§ 914 ABGB; §§ 863 ABGB; §§ 1435 ABGB

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die von einem Lebensgefährten getragenen Lebenshaltungskosten rückforderbar sind. Im Anlaßfall trug eine Frau während des Studiums ihres Lebensgefährten sämtliche Lebenserhaltungskosten, um später selbst einer Ausbildung nachgehen zu können. Die Lebensgemeinschaft wurde aber später aufgelöst.

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