Zusammenfassung: Die Eingliederung eines Unternehmens in eine GmbH kann auch aus unterhaltsrechtlichen Gründen erfolgen. Der Beitrag zeigt auf, wie das Einkommen von Unterhaltspflichtigen mit maßgebendem Einfluss auf eine GmbH nachvollziehbar festgestellt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 1 EStG; § 93 Abs 2 EStG; § 25 EStG; § 22 Z 2 EStG