Art 12 EGV; Art 18 EGV
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob es gemeinschaftsrechtlich zulässig ist, von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten einen Aufenthalt von fünf Jahren zu verlangen, bevor ihnen ein Unterhaltsstipendium gewährt wird.
Art 12 EGV; Art 18 EGV
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob es gemeinschaftsrechtlich zulässig ist, von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten einen Aufenthalt von fünf Jahren zu verlangen, bevor ihnen ein Unterhaltsstipendium gewährt wird.