Zusammenfassung: Der EGMR hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine psychisch kranke Mutter, die aufgrund ihrer Krankheit gänzlich vom Adoptionsverfahren ihres Kindes ausgeschlossen worden war, in ihrem Recht auf Familienleben verletzt wurde. Mit Anmerkungen von Marco Nademleinsky.
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK