§ 25 Abs 1 AußStrG; § 101 Abs 2 AußStrG; § 187 Abs 1 KO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Verfahren über einen Unterhaltsherabsetzungsantrag der Mutter gegen ihren minderjährigen Sohn durch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen der Mutter unterbrochen wird.