Art 6, 7, 17 Brüssel II a-VO
Der OGH hatte sich mit Zuständigkeitsfragen iZm einer Scheidungsklage zu befassen. Im gegenständlichen Fall hatten die Streitteile ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, die Klägerin brachte die Klage gegen ihren italienischen Ehemann in Österreich ein. Mit Anmerkungen von Marco Nademleinsky.