§ 23 Abs 1 AußStrG; § 45 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, wie eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf Fristverlängerung für das eidesstättige Vermögensbekenntnis abgewiesen wurde, bekämpft werden kann.
§ 23 Abs 1 AußStrG; § 45 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, wie eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf Fristverlängerung für das eidesstättige Vermögensbekenntnis abgewiesen wurde, bekämpft werden kann.