Art 3 MSA; Art 4 MSA
Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu beurteilen, ob nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) die österreichischen Behörden in einem Obsorgestreit einer serbischen Familie mit Aufenthalt in Österreich zuständig sind. Insb war fraglich, ob die Verständigung über ein anhängiges Scheidungsverfahren der serbischen Behörde eine Verständigung iSd Art 4 MSA darstellt.