§ 382g EO
Die vorliegende höchstrichterliche Entscheidung enthält Klarstellungen zur Anti-Stalking-Bestimmung des § 382g EO zu Gunsten des Schutzes der betroffenen Person. In einer Anmerkung wird das Urteil analysiert und es werden weitere Überlegungen angeführt.
OGH 28.4.2008, 2 Ob 82/08k