§ 146c ABGB; § 1293 ff ABGB
Der OGH hatte sich mit Umfang und Inhalt der Aufklärungspflicht iZm minderjährigen Patienten zu befassen. Im gegenständlichen Fall war die Mutter des minderjährigen Patienten aufgeklärt worden, der behandelnde Arzt setzte jedoch den Wissensstand des Vaters, einem Zahnarzt, voraus.