§ 271 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob in dem Falle, dass der betreuende Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend macht, aufgrund der potentiellen Rückersatzpflicht eine Interessenkollision besteht und ein Kollisionskurator zu bestellen ist.