§ 160 ff AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage der Parteistellung des Erbansprechers iZm Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels zu befassen.
OGH 8.4.2008, 4 Ob 50/08v
§ 160 ff AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage der Parteistellung des Erbansprechers iZm Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels zu befassen.
OGH 8.4.2008, 4 Ob 50/08v