Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wer die Kosten für eine ärztliche Anordnung iSd § 5 Abs 2 HeimAufG zu tragen hat.
Rechtsgrundlagen: § 4 HeimAufG; § 1152 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wer die Kosten für eine ärztliche Anordnung iSd § 5 Abs 2 HeimAufG zu tragen hat.
Rechtsgrundlagen: § 4 HeimAufG; § 1152 ABGB
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