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Freiheitsbeschränkung gem § 4 f HeimAufG - wer zahlt die Kosten der ärztlichen Anordnung?

RechtsprechungSachwalterschaftEF-Z 2008/123EF-Z 2008, 194 - 195 Heft 5 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wer die Kosten für eine ärztliche Anordnung iSd § 5 Abs 2 HeimAufG zu tragen hat.

Rechtsgrundlagen: § 4 HeimAufG; § 1152 ABGB

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