§ 1 UVG; § 8a KO; § 5 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ein Grund ist, das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zu unterbrechen.
§ 1 UVG; § 8a KO; § 5 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ein Grund ist, das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zu unterbrechen.