§ 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob bei Substanzschmälerung des Vermögens des Unterhaltspflichtigen zur Deckung der von ihm gewählten Lebensführung das Maß der Inanspruchnahme seines Vermögens für die Unterhaltsbemessung relevant ist.
§ 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob bei Substanzschmälerung des Vermögens des Unterhaltspflichtigen zur Deckung der von ihm gewählten Lebensführung das Maß der Inanspruchnahme seines Vermögens für die Unterhaltsbemessung relevant ist.