Zusammenfassung: Das LG Eisenstadt hatte mit der Frage des Vorgehens bei Regress zwischen den Elternteilen für Sachverständigengebühren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 GEG; § 107 Abs 3 AußStrG; § 896 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Eisenstadt hatte mit der Frage des Vorgehens bei Regress zwischen den Elternteilen für Sachverständigengebühren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 GEG; § 107 Abs 3 AußStrG; § 896 ABGB
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