§ 863 ABGB; § 12 Abs 1 MRG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob für die Wirksamkeit einer Mietrechtsabtretung eine konkludente Willensübereinstimmung ausreicht. Im gegenständlichen Fall wurde der Hauptmieter im Rahmen eines Scheidungsverfahrens aus der Wohnung weggewiesen. Seine Frau bewohnte sie fortan alleine.