Zusammenfassung: Die Autorin behandelt anhand eines französischen Anlassfalles, ob nach österreichischem Recht fehlende Jungfräulichkeit der Braut ein Eheaufhebungsgrund sein kann. Es wird dem Leser ein Sachverhalt geschildert - die Braut belügt den Bräutigam über ihre Jungfräulichkeit - und diskutiert sodann anhand §§ 37 f EheG die Möglichkeit einer Eheaufhebung.
Rechtsgrundlagen: § 37 EheG; § 38 EheG