Zusammenfassung: Das BVerfG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem umgangsunwilligen Elternteil ein Umgang mit dem Kind aufgezwungen werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 2 Satz 1 dGG; § 1684 Abs 1 BGB; § 33 dFGG
Zusammenfassung: Das BVerfG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem umgangsunwilligen Elternteil ein Umgang mit dem Kind aufgezwungen werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 2 Satz 1 dGG; § 1684 Abs 1 BGB; § 33 dFGG