Zusammenfassung: Der Beitrag informiert zunächst über eine Entscheidung des EGMR, in welcher dieser über die Rechtmäßigkeit der Vernichtung von Embryonen zu urteilen hatte. Im konkreten Fall hatte ein Paar Eizellen der Frau durch in vitro Fertilisation befruchten lassen und die dadurch gezeugten Embryonen vorläufig kryokonserviert. Vor der Implantation der Embryonen lies sich das Paar jedoch scheiden und der Mann verlangte die Vernichtung der Embryonen. Die englischen Gerichte stimmten dieser Forderung zu. Der EGMR untersuchte den Fall unter Anwendung der Art 2 und 8 EMRK. Im Weiteren erörtert die Autorin das österreichische Fortpflanzungsrecht