§ 78 AußStrG; § 101 AußStrG; § 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob in einem Unterhaltsverfahren Kostenersatzpflicht für den Antragsteller/Antragsgegner eintritt, sobald die Volljährigkeit erreicht wird.
§ 78 AußStrG; § 101 AußStrG; § 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob in einem Unterhaltsverfahren Kostenersatzpflicht für den Antragsteller/Antragsgegner eintritt, sobald die Volljährigkeit erreicht wird.