Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob durch den Wegfall der Minderjährigkeit während der Rekursfrist diese unterbrochen oder verlängert wird.
Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 1 AußStrG
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Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob durch den Wegfall der Minderjährigkeit während der Rekursfrist diese unterbrochen oder verlängert wird.
Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 1 AußStrG
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