§ 9 ASGG; § 63 ASGG; § 361 ASGG; § 154 ABGB
Ein obsorgeberechtigter Elternteil kann auch für minderjährige Kinder rechtsgültig den Verzicht auf die Geltendmachung einer Bescheidklage in einem Sozialrechtsverfahren erklären, sofern eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts vorliegt.