Art XLII EGZPO; § 72 EheG
Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der geschiedene unterhaltsberechtigte Ehepartner einen Rechnungslegungsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner geltend machen kann und nimmt zur Verjährung des Ehegattenunterhaltsanspruchs geschiedener Ehepartner Stellung.