§ 13 BPGG; § 19 BPGG
Wird eine pflegebedürftige Person unter Kostenbeteiligung des Landes von der Gemeinde in einem Pflegeheim untergebracht, geht der Anspruch auf das Pflegegeld auf den jeweiligen Kostenträger über.
OGH 26.6.2007, 10 ObS 64/07w
§ 13 BPGG; § 19 BPGG
Wird eine pflegebedürftige Person unter Kostenbeteiligung des Landes von der Gemeinde in einem Pflegeheim untergebracht, geht der Anspruch auf das Pflegegeld auf den jeweiligen Kostenträger über.
OGH 26.6.2007, 10 ObS 64/07w